Atomkraftwerke - Unsicher und grundrechtswidrig
Ein Bericht über Kernschmelzgefahr und
Grundrechtsbeeinträchtigungen
Wer sich vertraut gemacht hat mit den physikalischen und technischen Bedingungen des Kernschmelzens in Atomkraftwerken und den unzulänglichen Mitteln des Katastrophenschutzes gegen ihre katastrophalen Folgen, der fordert:
Stillegung aller Atomkraftwerke! Sofort!
Wer die Propaganda für den EPR durchschaut und erkannt hat, daß bei seinem Betrieb Kernschmelzen mit katastrophalen Folgen nicht ausgeschlossen ist, der fordert:
Beendigung des Projekts EPR!
Ein Gesetz, mit dem die Stillegung aller Atomkraftwerke erzwungen wird, das Projekt EPR beendet werden kann und die anstehenden Probleme der Entsorgung und Stilllegung angemessen geregelt werden müssen, muß bestimmten Anforderungen genügen: Es reicht nicht aus, die Rechtsstellung der Behörden zur Stärkung ihrer Position gegenüber den Betreibern zu verbessern.
Vielmehr müssen auch die Erfahrungen der Betroffenen beachtet werden, daß ihnen im Lauf der Jahre sowohl durch den Gesetzgeber wie durch die Rechtsprechung die Möglichkeiten des Grundrechts auf Rechtsschutz weitestgehend entzogen worden sind.
Deshalb müssen auch die Errungenschaften zur Wahrnehmung des Grundrechtsschutzes durch die Bürger selbst, die in den späten siebziger Jahren bereits durchgesetzt waren, wiederhergestellt werden. Alle Grundrechtsbeschränkungen der Bürger, die sich gegen Atomanlagen wehren, durch die Änderungen des Atomgesetzes von 1994 und 1998 müssen aufgehoben werden. Die durch die gerichtliche Praxis der letzten Jahre hervorgerufenen grundrechtswidrigen Behinderungen der Bürger müssen ausgeschlossen werden.
Das Recht auf Einsichtnahme nicht nur in Planunterlagen, sondern auch in diesen zugrundeliegende Gutachten muß im Gesetz direkt gesichert werden.
Auch noch lange nach der Stillegung der Atomkraftwerke müssen sich die Bürger mit vielfachen Gefährdungen und der Möglichkeit der Verletzung ihrer Grundrechte auseinandersetzen: Nachbarn können durch die Arbeiten zur Stillegung von Atomanlagen gefährdet sein. Der Transport von radioaktiven Abfällen wirft weiterhin erhebliche Probleme auf. Im Zusammenhang mit der ungelösten Aufgabe der Endlagerung von radioaktiven Stoffen muß der Verantwortung gegenüber späteren Generationen auch rechtlich die Bedeutung beigemessen werden, die sie auf Grund der Problematik der langfristigen Gefährdung hat. Auch in diesen Auseinandersetzungen muß die Position der Bürger zur Wahrung ihrer Grundrechte gestärkt werden.
Angesichts der unermeßlichen Schadensfolgen, die ein Unfall in einem Atomkraftwerk für die einzelnen Bürger und die ganze Gesellschaft haben kann, müssen die Ansprüche der Atomkraftwerksbetreiber auf Schutz ihrer Eigentumsrechte zurückstehen.
Mit dem Ziel der sofortigen Stillegung der Atomkraftwerke muß gegenüber dem Eigentumsrecht der Vorrang für den Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit wiederhergestellt und dauerhaft gewährleistet werden.